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   VG Stuttgart, 12.08.2009 - 12 K 2406/08   

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https://dejure.org/2009,9243
VG Stuttgart, 12.08.2009 - 12 K 2406/08 (https://dejure.org/2009,9243)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 12.08.2009 - 12 K 2406/08 (https://dejure.org/2009,9243)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 12. August 2009 - 12 K 2406/08 (https://dejure.org/2009,9243)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Neubewertung von Prüfungsleistungen im Rahmen der Ersten Juristischen Staatsprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Prüfungsmangels bei einer weit überdurchschnittlichen Durchfallquote an einem Prüfungsort; Ein den Grundsatz der Chancengleichheit verletzender zu strenger Prüfungsmaßstab als Prüfungsmangel bei Nichtvergabe der Noten "gut" und "voll befriedigend" im ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidriger Prüfungsbescheid des Landesjustizprüfungsamtes; Prüfungsmangel bei hoher Durchfallquote am Prüfungsort; Pflicht zur substantiierten Begründung der Bewertung im Überdenkungsverfahren; Neubewertung schriftlicher Prüfungsleistungen der Ersten juristischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98

    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.08.2009 - 12 K 2406/08
    Diesbezüglich drängt sich ein Verstoß gegen Denkgesetze und damit eine Verletzung des im Prüfungsrecht geltenden Grundsatzes der Chancengleichheit auf (Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG; vgl. BVerwG, Urt. v. 04.05.1999 - 6 C 13/98 -, NVwZ 2000, 915, 919).

    Es lässt sich nicht ausschließen, dass hier eine fehlerhafte Bewertung durch den Gutachter vorliegt und diese das Beurteilungsergebnis beeinflusst hat (vgl. zur Kausalitätsprüfung bei Bewertungs- und Korrekturfehlern BVerwG, Urt. v. 04.05.1999, a.a.O.).

    Dies käme nur dann in Betracht, wenn ausdrücklich eine Befangenheit des Prüfers festgestellt worden wäre (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 04.05.1999, a.a.O.).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.08.2009 - 12 K 2406/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (grundlegend Beschluss vom 17.04.1991, BVerfGE 84, 34) muss ein berufsbezogenes Prüfungsverfahren im Hinblick auf Art. 12 GG im Rahmen des Möglichen Objektivität und Neutralität gewährleisten.

    Daraus folgt, dass eine vertretbare und mit gewichtigen Gründen folgerichtig begründete Lösung nicht als falsch bewertet werden darf (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.04.1991, a.a.O.).

    Dieser Grundsatz beruht auf Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfG, Beschl. v. 17.04.1991, BVerfGE 84, 34) und beherrscht das Prüfungsrecht (BVerfG, Beschl. v. 25.06.1974, BVerfGE 37, 342).

  • BFH, 23.08.2001 - VII R 96/00

    Störungen bei Steuerberaterprüfung

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.08.2009 - 12 K 2406/08
    Dabei kommen als Vergleichsgruppen nur die Prüflinge dieses Prüfungstermins in Betracht (vgl. BFH, Urt. v. 23.08.2001 - VII R 96/00 - Hess. FG, Urt. v. 23.05.2005 - 13 K 346/04 -, jew. juris).

    Er ist deshalb in seinem eigenen subjektiven öffentlichen Recht auf Beachtung des Grundsatzes der Chancengleichheit verletzt; es handelt sich nicht um die Rüge, andere Prüflinge hätten Vorteile gehabt, für die - jedenfalls nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. Urt. v. 23.08.2001, a.a.O.) - einem Prüfling kein subjektives öffentliches Recht zusteht.

  • BVerwG, 20.09.1984 - 7 C 57.83

    Prüfungsentscheidungen

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.08.2009 - 12 K 2406/08
    Dieses Gebot verpflichtet als allgemeingültiger Bewertungsgrundsatz (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.09.1984 - BVerwG 7 C 57/83 - BVerwGE 70, 143) den Prüfer, darauf zu achten, dass er - über das Gebot hinaus, sachfremde Erwägungen zu unterlassen - die Prüfungsleistung mit innerer Distanz und frei von Emotionen zur Kenntnis nimmt, sowie, dass er sich bemüht, die Darlegungen des Prüflings richtig zu verstehen und auf dessen Gedankengänge einzugehen, ferner, gegenüber abweichenden wissenschaftlichen Auffassungen Toleranz aufzubringen.
  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98

    Verwaltungsinternes Kontrollverfahren, Durchführung und Reichweite; Grundsatz der

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.08.2009 - 12 K 2406/08
    Denn dies gilt nur, soweit das Bewertungssystem rechtmäßig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.07.1999, NJW 2000, 1055 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 11/73

    Teilverfassungswidrigkeit der nordrhein-westfälischen Juristenausbildungsgesetzes

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.08.2009 - 12 K 2406/08
    Dieser Grundsatz beruht auf Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfG, Beschl. v. 17.04.1991, BVerfGE 84, 34) und beherrscht das Prüfungsrecht (BVerfG, Beschl. v. 25.06.1974, BVerfGE 37, 342).
  • BFH, 10.08.1993 - VII B 68/93

    Aussetzung eines Klageverfahrens über das Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.08.2009 - 12 K 2406/08
    Darüber hinaus ergibt sich dies aus einem Umkehrschluss aus der von der Rechtsprechung aufgestellten Verpflichtung des anfechtenden Prüflings, seine Einwendungen gegen die Bewertung der Prüfungsleistung in substantiierter Form zu erheben (vgl. BFH, Beschl. v. 10.08.1993 - VII B 68/93, BFHE 172, 273; Beschl. v. 31.05.1994 - VII B 42/94, NVwZ-RR 1995, 577; Beschl. v. 04.05.1995 - VII B 193/94, BFH/NV 1995, 1021; Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 3. Aufl., RdNr. 972).
  • OVG Bremen, 12.02.2008 - 1 A 234/03

    Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.08.2009 - 12 K 2406/08
    In der Rechtsprechung wird nun einheitlich darauf abgestellt, dass eine besonders hohe Durchfallquote allein für die Annahme von Prüfungsmängeln nicht ausreicht (OVG Bremen, Urt. v. 12.02.2008 - 1 A 234/03 - FG Hamburg, Urt. v. 31.08.2005 - V 2/04 - FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.09.2007 - 12 K 2044/04 B - vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.11.2002 - 9 S 2361/02 -, jew. juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2002 - 9 S 2361/02

    Aufnahmeprüfung für weiterführende Schulen - gerichtliche Überprüfung

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.08.2009 - 12 K 2406/08
    In der Rechtsprechung wird nun einheitlich darauf abgestellt, dass eine besonders hohe Durchfallquote allein für die Annahme von Prüfungsmängeln nicht ausreicht (OVG Bremen, Urt. v. 12.02.2008 - 1 A 234/03 - FG Hamburg, Urt. v. 31.08.2005 - V 2/04 - FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.09.2007 - 12 K 2044/04 B - vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.11.2002 - 9 S 2361/02 -, jew. juris).
  • OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 2 LA 410/05

    Vorliegen eines Bewertungsfehlers bei der Korrektur einer Klausur für das

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.08.2009 - 12 K 2406/08
    Der Kläger hat damit deutlich gemacht, dass er diese Notizen als Teil der Klausurbearbeitung zur Bewertung stellen will (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 07.05.2007 - 2 LA 410/05 -, juris).
  • BFH, 04.05.1995 - VII B 193/94

    Aussetzung des Klageverfahrens zur Durchführung eines verwaltungsinternen

  • BFH, 31.05.1994 - VII B 42/94

    Sonstiges; Klageverfahren wegen nicht bestandener Steuerberaterprüfung

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.09.2007 - 12 K 2044/04

    Behaupteter Verstoß des Steuerberaterprüfungsverfahrens gegen Grundsatz der

  • FG Hessen, 23.05.2005 - 13 K 346/04

    Anfechtung der Steuerberaterprüfung wegen hoher Misserfolgsquote -

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 9 S 591/10

    Juristische Staatsprüfung: Prüfungsmangel bei Verstoß gegen das Gebot der

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12. August 2009 - 12 K 2406/08 - wird geändert und wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12.08.2009 - 12 K 2406/08 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

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